Folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 13. November 2024 unterliegen,
gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau,
dem fakultativen Referendum:
Beschlüsse:
2. Das Protokoll vom 15. November 2023 wurde genehmigt.
4. Die Jahresrechnung 2023 wurde genehmigt.
6. Genehmigung des Budgets 2025 mit Beibehaltung des Steuersatzes von 25%,
gemäss Vorjahr
7. Der Kredit für die notwendige Dachsanierung wurde genehmigt.
8. Ersatz- und Ergänzungswahlen für die laufende Amtsperiode:
Kirchenpflege: Daniela Erismann, Anita Friemelt, Marco Glavas
Präsident: Markus Zimmermann
Finanzkommission: Markus Portmann
Präsident: Patrick Hähni
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation im "Lichtblick" an
gerechnet, das Referendum ergriffen werden. Damit das Referendum zustande kommt,
bedarf es der Unterschriften von mindestens 300 Stimmberechtigten.
Weitere Auskünfte erteilen die Katholische Kirchenpflege Bad Zurzach
(Tel. 056 269 75 50 Pfarreisekretariat) und das Sekretariat der
Römisch-Katholischen Landeskirche (Tel. 062 832 42 72).
Bad Zurzach, 13. November 2024 Die Kirchenpflege