Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 16.11.2022

Folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 16. November 2022 unterliegen, gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau, dem fakultativen Referendum:
Beschlüsse:
2.   Das Protokoll vom 17. November 2021 wurde genehmigt.
4.   Die Jahresrechnung 2021 wurde genehmigt.
6.   Genehmigung des Budgets 2023 mit Beibehaltung des Steuersatzes von 25%,
      gemäss Vorjahr

7.  15 Stellenprozente für den Bereich Hauswirtschaft wurden bewilligt.
8.  a) Als Mitglieder der Finanzkommission für die Amtsperiode 2023–2026
         wurden gewählt:

         Paul Vögele (bisher) Patrick Hähni (neu) und Karin Abegglen(neu)
         Paul Vögele wurde als Präsident bestätigt.

     b) Als Stimmenzähler für die Amtsperiode 2023–2026 wurden gewählt:
         Josef Keller (bisher), Albrecht Knopf (bisher), Daniel Pfattner (bisher) und
         Rafael Erismann (neu)

Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation in der «Botschaft» an
gerechnet, das Referendum ergriffen werden. Damit das Referendum zustande kommt,

bedarf es der Unterschriften von mindestens 300 Stimmberechtigten.

Weitere Auskünfte erteilen die Katholische Kirchenpflege Bad Zurzach
(Tel. 056 269 75 50 Pfarreisekretariat) und das Sekretariat der
Römisch-Katholischen Landeskirche (Tel. 062 832 42 72).

Bad Zurzach, 19. November 2022                                           Die Kirchenpflege