Taufe, Trauung, Todesfall - was ist zu tun ?
Taufe
Taufen sind grundsätzlich im oder nach dem Sonntagsgottesdienst möglich. Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin für das Taufgespräch. vereinbaren. Wer sein Kind taufen lassen möchte, muss bereit sein, sein Kind christlich zu erziehen und es ins kirchliche Leben einzuführen. Ausserdem muss mindestens ein Elternteil römisch-katholisch und Mitglied der Kirchgemeinde sein.
Trauung
Wir freuen uns, wenn wir sie bei ihrer kirchlichen Trauung unterstützen dürfen.
Sprechen Sie den Termin ihrer Trauung frühzeitig mit dem Traupriester ab. Termine in den Monaten Mai, August und September sind oft schon ein Jahr im voraus vergeben.
Formalitäten
Vor der kirchlichen Trauung muss ein Ehedokument ausgefüllt werden. Zuständig dafür ist das Pfarramt Ihrer Wohngemeinde. Für das Ehedokument benötigen Sie einen Taufschein. Diesen erhalten Sie in Ihrer Taufpfarrei. Auf dem Taufschein ist das Datum Ihrer Taufe, das Datum Ihrer Firmung und der sogenannte Ledigenstatus ersichtlich. Der Taufschein darf zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung nicht älter als sechs Monate sein. Dem Ehedokument muss ausserdem eine Kopie Ihres Ziviltrauscheines beigelegt werden. Dieser kann auch noch unmittelbar vor der Trauung abgegeben werden. Das Ehedokument wird nach der Trauung vom Brautpaar, von den Trauzeugen und vom Traupriester unterschrieben. Danach wird es im Archiv der Traupfarrei aufbewahrt.
Inhaltliches
Was den Inhalt ihres Hochzeitsgottesdienstes betrifft, besprechen Sie sich mit dem zuständigen Seelsorger. Damit dieser Gottesdienst möglichst persönlich wird, muss er Sie kennen lernen. Nehmen Sie über das Pfarreisekretariat mit ihm Kontakt auf.
Todesfall
Trotz grosser persönlicher Betroffenheit muss bei einem Todesfall viel Organisatorisches erledigt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Ein Todesfall muss der Gemeindekanzlei oder dem Zivilstandsamt Bad Zurzach (+41 56 269 71 80) gemeldet werden. Das Zivilstandsamt koordiniert die Bestattungstermine und spricht sich mit dem Pfarramt ab.
Pfarrer Andreas Stüdli oder ein anderer Seelsorger aus dem Pastoralraum wird mit ihnen Kontakt aufnehmen und die Gestaltung der Trauerfeier besprechen. Meistens finden die Trauergottesdienste im Verenamünster statt und beginnen um 14.00 Uhr. Auf den Trauergottesdienst folgt die Bestattung auf dem Regionalfriedhof oder auf dem Friedhof Mellikon.
Ungefähr einen Monat nach der Beerdigung kann ein sogenannter "Dreissigster" gehalten werden. Unter einem "Dreissigsten" versteht man einen Gottesdienst in dem der Name des Verstorbenen genannt und für ihn gebetet wird.
Über Jahresgedächtnisse oder Jahrzeitstiftungen erteilt Ihnen das Pfarreisekretariat Auskunft.
Kircheneintritt
Ein Kircheneintritt oder ein Übertritt (Konversion) in die römisch-katholische Kirche ist grundsätzlich möglich.
Falls Sie einen Eintritt oder eine Konversion beabsichtigen, vereinbaren Sie als erstes ein Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger. Danach verfassen Sie ein Gesuch um Aufnahme und senden es an die katholische Kirchenpflege
Kirchenaustritt
Falls Sie den Kirchenaustritt beabsichtigen, verfassen Sie eine Austrittserklärung und senden diese eingeschrieben an die katholische Kirchenpflege. Wir bitten Sie, in Ihrem Austrittschreiben anzugeben, in welchem Jahr und in welcher Pfarrei Sie getauft wurden.
Natürlich sind wir sehr daran interessiert, die Gründe für einen Kirchenaustritt zu erfahren. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen, was Sie zum Austritt bewogen hat.
Wer aus der Kirche austritt, hat keinen Anspruch mehr auf die Sakramente, kann weder Tauf- noch Firmpate sein und verzichtet auf ein kirchliches Begräbnis.